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   BGH, 22.01.2002 - 1 StR 512/01   

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https://dejure.org/2002,6957
BGH, 22.01.2002 - 1 StR 512/01 (https://dejure.org/2002,6957)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2002 - 1 StR 512/01 (https://dejure.org/2002,6957)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 1 StR 512/01 (https://dejure.org/2002,6957)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 72 StPO; § 246a StPO; § 267 StPO; § 300 StPO; § 344 StPO
    Auslegung der Revisionsbeschränkung (Rechtsfolgenausspruch; Maßregelausspruch; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt); Hang; Sachverständiger (Begründung bei Abweichung vom Gutachten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmitteldelikt - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Entziehungsanstalt - Voraussetzung einer Unterbringungsanordnung

  • Judicialis

    StGB § 64 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StPO § 246a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Vorliegen eines Hanges bei nicht bestehender Abhängigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 512/01
    Freilich ist es Recht und Pflicht des Tatrichters, sich gegenüber einem Sachverständigen die Selbständigkeit des Urteils zu wahren (BGHSt 8, 113, 117; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 1).

    Will er aber eine Frage, für deren Entscheidung das Gesetz die Zuziehung eines Sachverständigen vorsieht (§ 246a StPO), im Widerspruch zu dessen Gutachten lösen, muß er die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben und seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (st. Rspr.; vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 637; NStZ 1985, 421, 422; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 1, 4).

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 512/01
    Damit bringt die Beschwerdeführerin zum Ausdruck, daß sie lediglich den Maßregelausspruch angreifen will (vgl. auch BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH NStZ 1998, 210; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 344 Rdn. 6).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 512/01
    Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt eine zumindest erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Täters im Sinne des § 21 StGB nicht voraussetzt (vgl. nur BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2; UA S. 54).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 512/01
    Freilich ist es Recht und Pflicht des Tatrichters, sich gegenüber einem Sachverständigen die Selbständigkeit des Urteils zu wahren (BGHSt 8, 113, 117; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 1).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 512/01
    Es hat überdies bedacht, daß ein Hang im Sinne von § 64 Abs. 1 StGB auch dann angenommen werden kann, wenn noch keine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit vorliegt, aber eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung festzustellen ist, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen; diese Neigung muß noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben (vgl. BGHR StGB § 64 Hang 4, 5).
  • BGH, 07.08.1997 - 1 StR 319/97

    Noch kein Schlußstrich unter Verfahren wegen schwerwiegender Verbrechensserie

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 512/01
    Damit bringt die Beschwerdeführerin zum Ausdruck, daß sie lediglich den Maßregelausspruch angreifen will (vgl. auch BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH NStZ 1998, 210; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 344 Rdn. 6).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 512/01
    Es hat überdies bedacht, daß ein Hang im Sinne von § 64 Abs. 1 StGB auch dann angenommen werden kann, wenn noch keine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit vorliegt, aber eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung festzustellen ist, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen; diese Neigung muß noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben (vgl. BGHR StGB § 64 Hang 4, 5).
  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85

    Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 512/01
    Will er aber eine Frage, für deren Entscheidung das Gesetz die Zuziehung eines Sachverständigen vorsieht (§ 246a StPO), im Widerspruch zu dessen Gutachten lösen, muß er die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben und seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (st. Rspr.; vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 637; NStZ 1985, 421, 422; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 1, 4).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 563/87

    Beweisaufnahme hinsichtlich der Blutalkoholkonzentration - Abweichung von einem

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 512/01
    Will er aber eine Frage, für deren Entscheidung das Gesetz die Zuziehung eines Sachverständigen vorsieht (§ 246a StPO), im Widerspruch zu dessen Gutachten lösen, muß er die Darlegungen des Sachverständigen im einzelnen wiedergeben und seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (st. Rspr.; vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 637; NStZ 1985, 421, 422; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 1, 4).
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 655/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Begriff des Hangs,

    Es ist gerade Aufgabe des Tatrichters, sich gegenüber dem Sachverständigen die Eigenständigkeit der Beurteilung zu bewahren (vgl. Senat, Urteil vom 22. Januar 2002 - 1 StR 512/01; van Gemmeren in MünchKomm-StGB, Band 2, 2. Aufl., § 64 Rn. 109).
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